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FG München Urteil v. - 2 K 2925/02

Gesetze: AO § 174 Abs. 4, EStG § 32c

Befugnis zur Änderung der Einkommensteuer nach Aufhebung des Gewerbesteuermessbescheides

Leitsatz

Die Entscheidung über die Gewerblichkeit von Einkünften ist für die Anwendung des § 32c Abs. 1 EStG aufgrund der selben Tatsachen im Sinne des § 174 Abs 4 AO zu treffen, wie die Entscheidung über die Gewerblichkeit als Voraussetzung für den Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides (§ 32c Abs. 2 Satz 1 EstG i.V.m. §§ 7, 2 und 3 GewStG).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
QAAAB-09967

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