Zur Abgrenzung von dauernder Last und Unterhaltsrente
Einkommensteuer 1994, 1995, 1996
Leitsatz
1. Übertragen Eltern mehrere
land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke auf ihren Sohn gegen
monatlich wiederkehrende Zahlungen und räumen die Eltern den Kindern ihres
Sohnes ein zeitlich begrenztes unentgeltliches Nießbrauchsrecht an den
übertragenen Grundstücken ein, so dass der Sohn nach der
Lebenserwartung seiner Eltern fast für die gesamte Dauer der zu erwarteten
Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen von der Fruchtziehung hinsichtlich
der übertragenen Wirtschaftseinheit vollständig ausgeschlossen ist,
liegt eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen mangels
einer existenzsichernden Wirtschaftseinheit nicht vor. Die wiederkehrenden
Zahlungen des Sohnes an seine Eltern stellen keine dauernde Last, sondern
Unterhaltsleistungen dar.
2. Eine
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen kann auch unter
Überspringen einer Generation anerkannt werden.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 991 EFG 2003 S. 991 Nr. 14 IAAAB-09961
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