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FG München Beschluss v. - 6 V 5628/02

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1

Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften

Aussetzung der Vollziehung in Sachen

Einkommensteuer 2001

Leitsatz

1. Überschusserzielungsabsicht besteht nicht, wenn ein Steuerpflichtiger zur Finanzierung einer Kapitalanlage einen Kredit aufnimmt und die Schuldzinsen die voraussichtlich erzielbaren Kapitalerträge übersteigen. Etwaige Wertsteigerungen sind in die Überschussprognose nicht einzubeziehen.

2. Schuldzinsen, die auf die Zeit nach Beendigung der Vermietungstätigkeit entfallen, sind nicht als Werbungskosten abziehbar.

Fundstelle(n):
HAAAB-09957

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