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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 727/99

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 S. 4, AO § 277, AO § 218 Abs. 2

Feststellungsinteresse im Zusammenhang mit rechtswidrigen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

Pfändung

Leitsatz

Eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen (Fortsetzungsfeststellungsklage) ist unzulässig, wenn ein Feststellungsinteresse deshalb zu verneinen ist, weil weder die Gefahr besteht, dass die rechtswidrigen Verfügungen wiederholt werden, noch schlüssig dargelegt wird, dass durch die Verfügungen ein Schaden entstanden ist, der mittels einer Schadensersatzklage vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden soll.

Fundstelle(n):
PAAAB-09937

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