keine
Beiladung von potenziellen Kindergeldberechtigten
Kindergeld
November 1996 bis Juni 1997
Leitsatz
1. Eine Mutter verliert trotz
zivilrechtlichem Sorgerecht ihren Kindergeldanspruch, wenn das Kind –
ohne dass ein Pflegschaftsverhältnis begründet wird – im
Haushalt einer dritten Person dauerhaft lebt und vom Kindesvater durch
Barunterhaltsleistungen unterstützt wird.
2. Im Klageverfahren über die
Rückforderung des Kindergeldes von der Kindesmutter sind weder der
Kindesvater noch sonstige potenzielle Anpruchsberechtigte notwendig beizuladen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): CAAAB-09924
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