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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 4707 01

Gesetze: EStG § 33

Unfallkosten auf dem Heimweg von der Kur

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg von der ärztlich verordneten Kur nach Hause einen Autounfall, kann er die dadurch bedingten Reparaturaufwendungen dann nicht als außergeöhnliche Belastung (Kranheitskosten) in Abzug bringen, wenn er die Fahrt auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln hätte durchführen können.

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 247 Nr. 7
ZAAAB-09912

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