Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Eidesstattliche Versicherung
Leitsatz
Die Aufforderung des FA, die Richtigkeit und Vollständigkeit des vorgelegten Vermögensverzeichnisses eidesstattlich zu
versichern, ist nicht deshalb ermessensfehlerhaft, weil der Vollstreckungsschuldner durch die Eintragung in das beim
Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis wirtschaftliche Nachteile zu befürchten hat oder weil die Steuerschulden,
derentwegen die Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden waren, nach Ergehen der Einspruchsentscheidung weggefertigt
wurden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAB-09903
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.