§ 15a EStG bei
Übergang während des Wirtschaftsjahres von der Komplementärs- in
die Kommanditistenstellung
Verluste eines in die Stellung als
Kommanditist wechselden Komplementärs einer KG unterliegen bis zum
Gesellschafterwechsel nicht dem
§ 15 a EStG
gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte
aus Gewerbebetrieb 1994, 1995 und 1996
Leitsatz
Wechselt der bisherige
Komplementär während des Wirtschaftsjahres in die Stellung eines
Kommanditisten, so unterliegt entgegen der Aufassung der Finanzverwaltung (R
138d Abs. 1 Satz 3
EStR 2001) nicht sein
ganzer Verlustanteil, sondern nur der anteilige, auf die Zeit von der
Eintragung der Kommanditistenstellung im Handelsregister bis zum Ende des
Wirtschaftsjahres entfallende Verlustanteil den Beschränkungen des
§ 15a EStG; der
auf die Zeit bis zur Eintragung im Handelsregister entfallende Verlustanteil
bleibt dagegen steuerrechtlich sofort ausgleichs- und abzugsfähig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 646 Nr. 11 EFG 2003 S. 36 EFG 2003 S. 36 Nr. 1 INF 2003 S. 7 Nr. 1 KÖSDI 2003 S. 13597 Nr. 2 ZAAAB-09870
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