Kollision von strafprozessualem Schweigerecht und
Mitwirkungspflichten bei eidesstattlicher Versicherung
Abgabe
eines Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen Versicherung nach
§ 284 Abs. 1 und 2 AO
Leitsatz
Trotz Einleitung eines
Strafverfahrens (u. a. wegen Steuerhinterziehung) und des sich daraus
ergebenden strafprozessualen Schweigerechts kann das FA einen Steuerpflichtigen
zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gem. § 284 AO auffordern.
Eine derartige Verfügung lässt sich allerdings nicht mit
Zwangsmitteln durchsetzen.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 366 EFG 2003 S. 366 Nr. 6 YAAAB-09866
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