Aufwendungen eines selbständigen Musikers für ein
häusliches Arbeitszimmer
Aufwendungen für ein
Arbeitszimmer eines selbständigen Musikers als Betriebsausgabe
Leitsatz
Aufwendungen eines selbständigen
Musikers für ein häusliches Arbeitszimmer, der seine Einnahmen im
Wesentlichen aus Auftrittsgagen erzielt, sind gemäß
§ 4 Abs. 5 Nr.
6 b Satz 3 EStG nur begrenzt als Betriebsausgaben
abziehbar. Das Arbeitszimmer stellt nicht den Mittelpunkt der gesamten
beruflichen und betrieblichen Tätigkeit dar, denn der Musiker verwirklicht
den seine Tätigkeit bestimmenden Schwerpunkt mit seinen Auftritten. Seine
häuslichen „Vorbereitungen” dienen letztlich den Ziel
„Auftritt”. Die exakten quantitativen Verhältnisse zwischen
häuslichen Vorbereitungen und Auftritten sind hierbei zumindest dann
unbeachtlich, wenn ein erheblicher Zeitanteil dem Schwergewicht der
Tätigkeit dient.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1592 KAAAB-09862
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