Zuflusszeitpunkt geldwerter Vorteile bei im Rahmen von
Darlehensverträgen vereinbarten Aktienoptionen
Änderung wegen neuer Tatsachen bei Verletzung der
Ermittlungspflicht
Einkommensteuer 1999
Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer 1999
Leitsatz
1. Räumt ein Arbeitgeber in
Zusammenhang mit der Gewährung eines niedrig verzinslichen Darlehens ein
nicht handelbares Recht zur Wandelung des Darlehens in Aktien ein, fließt
der geldwerte Vorteil im Unterschied zu Wandelschuldverschreibungen erst durch
Ausübung des Optionsrechts zu.
2. Das FA kann einen Steuerbescheid
wegen neuer Tatsachen auch bei unterbliebenen Ermittlungsmaßnahmen nach
§ 173 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 AO 1977 ändern, wenn der Steuerpflichtige
nachweisbar bei der Erteilung eines eigentlich weitere Ermittlungen
erfordernden Hinweises gezielt mit der bei einer Massenverwaltung
unvermeidlichen Unachtsamkeit des FA kalkuliert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 715 Nr. 12 EFG 2003 S. 616 EFG 2003 S. 616 Nr. 9 ZAAAB-09857
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