Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 1 K 1285/98

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 Nr 2

Abzug von Bewirtungsaufwendungen anlässlich des Umzugs und des Firmenjubiläums einer Zahnarztpraxis

Leitsatz

1. Steht bei einer betrieblichen Veranstaltung die Bewirtung im Vordergrund, sind sämtliche, sachlich damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen den Bewirtungsaufwendungen zuzurechnen. Besteht kein sachlicher Zusammenhang der neben den Bewirtungskosten entstandenen weiteren Aufwendungen mit der Bewirtung, sind diese Aufwendungen separat zu beurteilen und unterliegen nicht der Einschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (vgl. , BFH/NV 1993, 530).

2. Gegen die betriebliche Veranlassung der Einweihungs- und Jubiläumsfeier einer Zahnarztpraxis sprechen weder, dass der Praxisumzug schon einige Monate zurückliegt, die Feier im Garten der Praxis stattfindet, die Veranstalterin zwei Wochen vor Beginn der Feier Geburtstag hatte, noch die Einladung von Patienten vermittelnden Ärzten und Apothekern, der Angestellten, anderer Zahnärzte, eines zahntechnischen Labors, des Praxiseinrichters, der kreditgebenden Bank und des Steuerberaters.

3. Ausführungen zur Angemessenheit betrieblich veranlasster Aufwendungen (hier: für das Servicepersonal, die Musik und die sog. Möbilierung).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 452 Nr. 9
MAAAB-09844

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen