Bausparkasservertreter als scheinselbständige
Tätigeit
Einheitlicher Gewerbebetrieb bei mehreren
Tätigkeiten
Leitsatz
1. Ob eine scheinselbständige
Tätigkeit vorliegt, beurteilt sich ausschließlich nach
steurrechtlichen und nicht nach arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen
Vorschriften.
2. Ein selbständiger
Handelsvertreter nach
§ 84 abs. 1 HGB übt eine
gewerbliche und nicht eine nichtselbständige Tätigkeit aus.
3. Kriterium dafür, ob mehrere
gewerbliche Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen als ein einheitlicher
Gewerbebetrieb zu beurteilen sind, ist, ob die Betriebe sachlich, insbesondere
organisatorisch, wirtschaftlich und finanziell getrennt geführt werden.
Fundstelle(n): NAAAB-09835
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.