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Finanzgericht München Beschluss v. - 6 V 1820/01

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 2 S. 6, KStG § 8 Abs. 3 S. 2, KStG § 27 Abs. 3 S. 2

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Darlehensgewährung an nahestehende Kapitalgesellschaft

Leitsatz

Der Ausfall einer Darlehensforderung gegenüber einer, dem Gesellschafter nahestehenden Kapitalgesellschaft findet ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis, wenn es die Kapitalgesellschaft unterlassen hatte, rechtzeitig, insbesondere bei Ausreichen des Darlehens, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das der dem Gesellschafter nahestehenden Kapitalgesellschaft gewährte Darlehen zu sichern und zurückzuerhalten.

Fundstelle(n):
DAAAB-09834

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