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Finanzgericht München Urteil v. - 6 K 1819/99

Gesetze: EStG § 10b, EStG § 10b Abs. 3 S. 4

Abzugsfähigkeit von Spenden an einen Schulverein; bzw. Abzugsfähigkeit von sog. Aufwandsspenden

Leitsatz

1. Zuwendungen an einen "Schulverein" sind dann nicht als Spenden abzugsfähig, wenn diese eine Gegenleistung für den Schulbesuch darstellen.

2. Eine Aufwendungsspende ist dann steuerlich abzugsfähig, wenn ein unmittelbarer Auszahlungsanspruch gegenüber dem Verein besteht, es reicht nicht aus, wenn Auslagen und Aufwendungen grundsätzlich als zinslose Darlehen behandelt werden.

Fundstelle(n):
TAAAB-09833

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