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FG München Urteil v. - 16 K 108/97

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 6, EStG § 9 Abs 1 Satz 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 7

Aufwendungen einer Sonderschullehrerin für die Anschaffung und Instandsetzung eines Klaviers sowie für Klavierunterricht

Leitsatz

Eine an einer Förderschule für lernbehinderte Kinder tatige, nicht als Musiklehrerin ausgebildete Sonderschullehrerin darf die Aufwendungen für die Anschaffung und Instandsetzung eines Klaviers sowie für Klavierunterricht auch dann nicht als Werbungskosten abziehen, wenn sie aufgrund Lehrermangels an der Schule wöchentlich drei bis sechs Musik-, Chor- und Instrumentalunterrichtsstunden erteilt und die Notwendigkeit eines Klaviers für die Unterrichtsvorbereitung zu Hause vom Schulrektor bestätigt wird.

Fundstelle(n):
PAAAB-09817

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