Aktienpaket als einheitliches Wirtschaftsgut
„Beteiligung”
kein betrieblicher Aufwand bei
vereinfachter Kapitalherabsetzung durch teilweise Einzeihung von Aktien aus
einer Beteiligung
gesonderter und einheitlicher Feststellung der
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1993
Leitsatz
Bei einer KG, die Holdinggesellschaft
ist und zunächst zu 75 % am Grundkapital einer AG beteiligt ist,
verstößt die Erfassung der Aktien als Beteiligung nicht gegen den
Grundsatz der Einzelbewertung. Werden die Aktien der KG durch vereinfachte
Kapitalherabsetzung teilweise eingezogen und verringert sich dadurch die
Beteiligungsquote auf 65 % des Grundkapitals, ist bei der KG kein betrieblicher
Aufwand in Höhe des anteiligen Buchwerts der eingezogenen Aktien
entstanden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1082 EFG 2002 S. 1082 Nr. 17 CAAAB-09804
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