Kein Sonderausgabenabzug der aufgrund eines Vermächtnisses an einen nicht Erbberechtigten gezahlten wiederkehrenden Leistungen
Leitsatz
1. Wiederkehrende Leistungen, die ein mit einem Vermächtnis belasteter Erbe an die nicht erbberechtigte langjährige Lebensgefährtin
des Erblassers entrichtet, sind nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Sonderausgaben abzugsfähig (Ausführungen zum sog. Generationennachfolge-Verbund,
Abgrenzung zur Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen).
2. Die Vermächtnisleistungen sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 966 Nr. 18 EFG 2000 S. 855 SAAAB-09803
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