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Finanzgericht München  v. - 14 K 934/99

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1

Tätigkeit als Testamentsvollstrecker grundsätzlich Bestandteil der beruflichen Tätigkeit eines Rechtanwaltes.

Leitsatz

Die von einem Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker erbrachten sonstigen Leistungen unterliegen als Bestandteil seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit der Umsatzsteuer. Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker fällt nicht deshalb aus dem steuerpflichtigen unternehmerischen Bereich, weil der Rechtsanwalt das Amt des Testamentsvollstreckers aufgrund enger familiärer Beziehungen zum Erblasser übernehmen konnte.

Fundstelle(n):
JAAAB-09790

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