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Finanzgericht München Beschluss v. - 13 V 952/01

Gesetze: AO § 169 Abs. 1, AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, AO § 170 Abs. 2 Nr. 1, AO § 171 Abs. 3a, AO § 90 Abs. 1, FGO § 76, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1, FGO § 69

Festsetzungsverjährung, Festsetzungsfrist, Anlaufhemmung, Ablaufhemmung

Mitwirkungspflicht

Nachweis von Schulden bei der Vermögensteuer

Aussetzung der Vollziehung in Sachen

Leitsatz

Zur pflichtmäßigen Mitwirkung im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens und des sich daran anschließenden Gerichtsverfahrens (hier: Aussetzung der Vollziehung) gehört es, dass der Steuerpflichtigen anhand präsenter Beweismittel nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass bestimmte Schulden zu einem bestimmten Stichtag (noch) vorgelegen haben.

Fundstelle(n):
WAAAB-09764

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