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Finanzgericht München Beschluss v. - 13 V 5374/02

Gesetze: FGO § 69 Abs. 4

Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch das Gericht

Aussetzung der Vollziehung in Sachen Einkommensteuer 1991

Leitsatz

1. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch das Gericht ist auch ohne vorherige Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung durch die Behörde zulässig, wenn eine Vollstreckung droht.

2. Die Vollstreckung droht erst dann, wenn die Behörde konkrete Schritte zur Durchführung angekündigt oder ergriffen hat.

Fundstelle(n):
LAAAB-09759

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