Keine Verwirkung von Zinsfestsetzungen für Steuerforderungen aufgrund einer jahrelang sich hinziehenden Betriebsprüfung
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass das Recht auf Zinsfestsetzung gemäß § 233a AO nicht verwirkt ist, auch wenn die Steuernachforderungen,
die Zinspflicht auslösten, auf einer außerordentlich langen Betriebsprüfung beruhen. Eine Übertragung der Grundsätze der (BStBl II 1996, 53) und des (EFG 1996, 739) auf den
Streitfall in der Weise, dass eine erheblich über 15 Monate hinausgehende Bearbeitungszeit zu einem Festsetzungsverbot führte,
kommt nicht in Betracht.
Fundstelle(n): EAAAB-09744
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