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FG München Beschluss v. - 13 V 3938/02

Gesetze: EStG § 2 Abs. 3 S. 3, EStG § 2 Abs. 3 S. 4, EStG § 2 Abs. 3 S. 6, EStG § 2 Abs. 3 S. 8, EStG § 10d Abs. 1 Satz 2, EStG § 10d Abs. 3, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1

Verlustabzug

Abzugsbeschränkung bei laufendem Verlust und tarifbegünstigte Einkünfte

Einkommensteuer 2000

Leitsatz

Die gesetzlich vorgegebene Methodik des Verlustabzugs hat Vorrang vor der Erhaltung des vollen Betrags der Steuerbegünstigung in § 34 EStG. Gegenüber einer speziellen gesetzlichen Abzugsbeschränkung bilden tarifbegünstigte Einkünfte daher keine besondere Abteilung.

Fundstelle(n):
AAAAB-09741

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