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FG München Beschluss v. - 13 V 2812/00

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, AO § 90 ff., FGO § 76

EDV-Berater als selbständig Tätiger oder als Gewerbetreibender?

Zur Mitwirkungspflicht nach §§ 90 ff. AO, § 76 FGO

Zum Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit bei einen EDV-Berater. (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Aussetzung der Vollziehung in Sachen

Gewerbesteuermeßbetrag 1993, 1994

Leitsatz

Ein EDV-Berater trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine Tätigkeit unter die Katalogberufe des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG oder die ihnen ähnlichen Berufe fällt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAB-09726

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