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FG München Beschluss v. - 13 V 2611/00

Gesetze: AO §173 Abs. 1 Nr. 1 AO §90, AO §158 AO §164 Abs. 2 GewStG §35 b Abs. 1 Satz 2

Neue steuererhöhende Tatsache

Grundsatz von Treu und Glauben

Ermittlungsfehler des Finanzamts, Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht durch den Steuerpflichtigen (hier: schwerwiegende Buchführungsmängel)

Änderungsbefugnis nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; Verstöße des FA gegen seine Ermittlungspflicht und des Steuerbürgers gegen seine Mitwirkungspflicht sind gegeneinander abzuwägen

Aussetzung der Vollziehung in Sachen

Einkommensteuer 1993, 1994, 1995

Umsatzsteuer 1993, 1994, 1995

Gewerbesteuermessbetrag 1993, 199, 1995

Leitsatz

Die Änderungsbefugnis des Finanzamts nach §173 Abs. 1 Nr. 1 ist durch den Grundsatz von Treu und Glauben begrenzt, wenn die neue Tatsache dem Finanzamt hätte bekannt sein müssen. Ermittlungsfehler des Finanzamts fallen aber gegenüber erheblichen Verstößen des Steuerbürgers gegen seine Mitwirkungspflicht nicht ins Gewicht.

Fundstelle(n):
SAAAB-09722

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