Geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen
Kraftfahrzeugs zur privaten Nutzung
Zufluss von
Arbeitslohn
Aussetzung der Vollziehung in Sachen
Einkommensteuer 1997, 1998, 1999, 2000
Solidaritätszuschlag 1997, 1998, 2000
Zinsen zur
Einkommensteuer 1997, 1998, 1999
Leitsatz
Die unentgeltliche Überlassung
eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das kein ausschließliches
Nutzfahrzeug ist, stellt idR einen geldwerten Vorteil i.B. des
§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
EStG dar.
Einem beherrschenden Gesellschafter
einer GmbH fließt der Arbeitslohn grundsätzlich im Zeitpunkt der
Fälligkeit zu.
Fundstelle(n): HAAAB-09717
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