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Finanzgericht München Beschluss v. - 13 V 167/01

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. FGO § 69 Abs. 2 Satz 2FGO § 96 Abs. 1 Satz 1AO § 160

Beweis- und Feststellungslast im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

Würdigung schriftlicher Zeugenaussagen durch das Gericht ohne Beweiserhebung

Benennungsverlangen

Aussetzung der Vollziehung in Sachen

Leitsatz

Sofern schriftliche Zeugenaussagen bei summarischer Würdigung durch das Gericht gravierende Zweifel am Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen des Betriebsausgabenabzugs begründen, kann ein Aussetzungsantrag des Steuerpflichtigen keinen Erfolg haben, da er die Feststellungslast trägt.

Fundstelle(n):
ZAAAB-09711

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