Sog. Liebhaberei bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Vermietung und Verpachtung
Persönliche Gründe und Neigungen bei einem Hobby-Landwirt (Ehemann) und der Verpächterin eines landwirtschaftlichen Anwesens
(Ehefrau)
Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Werbungskosten und Einnahmeerzielung
Leitsatz
1. Erzielt ein nicht gelernter Landwirt über 7 Jahre hinweg einen Gesamtverlust von 123.406 DM und ist auf absehbarer
Zeit nicht mit einem Ausgleich der aufgelaufenen Verluste zu rechnen, dann stellt seine Betätigung eine Liebhaberei
dar, wenn sich persönliche Gründe und Neigungen feststellen lassen.
2. Entsprechendes gilt für die das landwirtschaftliche Anwesen (mit Ausnahme des Wohnhauses) verpachtende Ehefrau, die
im gleichen Zeitraum Werbungskostenüberschüsse von insgesamt 278.415 DM hingenommen hat.
3. Am wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Werbungskosten und
Einnahmeerzielung fehlt es, wenn ein Steuerpflichtigen zunächst ein Grundstück mit entstehendem Gebäude als Vermietungsobjekt
erwirbt, das Einfamilienhaus, nachdem es infolge Schwammbefalls unbewohnbar geworden ist, leer stehen läßt und nur
noch Teile des Grundstücks mit einer Garage und einem Stellplatz vermietet werden.
Fundstelle(n): EAAAB-09689
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