Ausbau oder Erweiterung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten
Wohnung
Einkommensteuer 1996, 1997
Leitsatz
1. Baumaßnahmen an einem
bestehenden Gebäude führen nur dann zur Schaffung einer bisher nicht
vorhandenen Wohnung, wenn die Baumaßnahmen einem Neubau gleichkommt; d.
h. nur bei einem Vollverschleiß des Gebäudes infolge schwerer
Substanzschäden an Fundamenten, tragenden Außen- und
Innenwänden, Geschossdecken und der Dachkonstruktion wird ein neues
Wirtschaftsgut hergestellt, wenn die neu eingefügten Gebäudeteile dem
Gesamtgebäude das bautechnische Gepräge geben.
2. Als Ausbau gilt der unter
wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umbau von Wohnräumen, die
infolge Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke
geeignet sind, zur Anpassung an die veränderten Wohngewohnheiten. Dabei
dürften die Wohnräume ihre Eignung zu Wohnzwecken nicht durch
Altersabnutzung oder Verwahrlosung verloren haben.
Fundstelle(n): CAAAB-09668
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