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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 4973/01

Gesetze: AO § 122 Abs. 2 Nr. 2, AO § 125, FGO § 41, FGO § 47, FGO § 56, VwZG § 9 Abs. 1, VwZG § 9 Abs. 2

Öffentliche Zustellung

Bekanntgabe im Ausland

Einkommensteuer 1988, 1989, 1990

Leitsatz

Die wegen nicht ausreichender Ermittlungen zum Aufenthaltsort unwirksame öffentliche Zustellung eines Steuerbescheids wird durch die nachträgliche Übergabe einer Kopie des Bescheids geheilt (§ 9 Abs. 1 VwZG).

Der Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 VwZG steht nicht § 9 Abs. 2 VwZG entgegen, wenn mit der Zustellung keine der in § 9 Abs. 2 VwZG genannten Fristen, sondern die Einspruchsfrist beginnt.

Die Möglichkeit einer Sprungklage bleibt hierbei außer Betracht.

Fundstelle(n):
PAAAB-09655

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