Kombinierung des Vorbehalts der Nachprüfung mit dem
Vorläufigkeitsvermerk
Unschädlichkeit einer
fehlerhaften oder unvollständigen Begründung des
Steuerbescheids
Schätzungsbefugnis des FA bei mangelhafter
Mitwirkung
Einkommensteuer 1989
Leitsatz
Hat das FA den Vorbehalt der
Nachprüfung gem.
§ 164 Abs. 1 AO
mit dem Vorläufigkeitsvermerk gem.
§ 165 Abs. 1 AO
verbunden, bleibt ihm die Änderungsbefugnis nach
§ 164 Abs. 2 Satz 1
AO bestehen, auch wenn die Änderungsmöglichkeit
nach
§ 165 Abs. 2 Satz 1
AO deshalb weggefallen ist, weil das FA den
Vorbehaltsvermerk in einen weiteren Bescheid versehentlich nicht mit
aufgenommen hat. Es darf also in einem dritten Bescheid die Steuerfestsetzung
nach
§ 164 Abs. 2 Satz 1
AO ändern.
Fundstelle(n): RAAAB-09595
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