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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 2943/96

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1 S 2

Keine Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Fortbildungsveranstaltung "Studiengang zum Coach" wegen persönlichkeitsbildenden Charakters als Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen eines kaufmännischen Angestellten für den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung "Studiengang zum Coach" mit einem inhomogenen Teilnehmerkreis sind bei einer außerberuflichen Verwertbarkeit des aufgenommenen Lehrstoffes (Persönlichkeitsentwicklung) nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Dem steht eine vom Arbeitgeber aufgrund der Seminarteilnahme gezahlte Sonderprämie nicht entgegen.

Fundstelle(n):
YAAAB-09584

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