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FG München Urteil v. - 13 K 268/95

Gesetze: EStG § 10e Abs 2 WoBauG § 17

”Wesentlicher” Bauaufwand als Voraussetzung eines ”Ausbaus” nach § 10 e Abs. 2 EStG

Leitsatz

Nur eine unter "wesentlichem" Bauaufwand durchgeführte Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten (z.B. Kellerräume), kann zu einem nach § 10e EStG begünstigten Ausbau führen. "Wesentlicher" Bauaufwand ist zu bejahen, wenn er mindestens ein Drittel der durchschnittlichen Kosten eines vergleichbaren Neubaus -bezogen auf den umgebauten Wohnraum- beträgt.

Fundstelle(n):
VAAAB-09572

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