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FG München Urteil v. - 13 K 2512/99

Gesetze: AO § 169 Abs. 1 S. 1, AO § 169 Abs. 2 S. 2, AO § 171 Abs. 5

Festsetzungsverjährung

Festsetzungsfrist

Verlängerung derselben

Ablaufhemmung wegen Bekanntgabe der Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens

Einkommensteuer 1990

Umsatzsteuer 1990

Gewerbesteuermessbetrag 1990

Leitsatz

Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 5 AO greift nur insoweit ein, als sich die Ergebnisse der Ermittlungen auf die festgesetzte Steuer ausgewirkt haben oder auswirken können.

Fundstelle(n):
VAAAB-09559

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