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Finanzgericht München  v. - 13 K 2506/98

Gesetze: EStG § 33

Aufwendungen für ein Herz-Kreislauf-Training in einem Fitness-Center als außergewöhnliche Belastung

Einkommensteuer 1996

Leitsatz

Die Aufwendungen für ein Herz-Kreislauf-Training in einem Fitness-Center sind dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn durch eine im Vornhinein ausgestellte amts- oder vertrauensärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, daß das Training notwendig ist, um eine Krankheit oder ein Gebrechen zu heilen oder zu seiner Besserung oder Linderung beizutragen. Das Training muß außerdem nach Einzelverordnung unter Verantwortung eines Arztes oder eines sonst zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Person betrieben werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAB-09558

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