Aufwendungen für ein Herz-Kreislauf-Training in einem
Fitness-Center als außergewöhnliche Belastung
Einkommensteuer 1996
Leitsatz
Die Aufwendungen für ein
Herz-Kreislauf-Training in einem Fitness-Center sind dann als
außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn durch eine im Vornhinein
ausgestellte amts- oder vertrauensärztliche Bescheinigung nachgewiesen
wird, daß das Training notwendig ist, um eine Krankheit oder ein
Gebrechen zu heilen oder zu seiner Besserung oder Linderung beizutragen. Das
Training muß außerdem nach Einzelverordnung unter Verantwortung
eines Arztes oder eines sonst zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen
Person betrieben werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAB-09558
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