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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 2290/00

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Mitunternehmerschaft

Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko

Eheliche Gütergemeinschaft

Lohnbezüge als Tätigkeitsvergütung

Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1994, 1995

Leitsatz

Bei vereinbarter Gütergemeinschaft sind Eheleute i.d.R. als Mitunternehmer anzusehen. Dies gilt insbesondere bei einem Handwerksbetrieb, der auf einem zum Gesamtgut gehörenden Grundstück betrieben wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAB-09545

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