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FG München Urteil v. - 13 K 1721/98

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, AO § 89

Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsinteresse

Grundsatz von Treu und Glauben, Fürsorgepflicht des Finanzamts

Fortsetzungsfeststellungsklage auch dann zulässig, wenn USt-Vorauszahlungsbescheide sich durch den USt-Jahresbescheid erledigt haben

Umsatzsteuer-Vorauszahlung II, III, IV/1997

Leitsatz

Haben sich USt-Vorauszahlungsbescheide durch den später ergangenen USt-Jahresbescheid erledigt, kann ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der USt-Vorauszahlungsbescheide dann bestehen, wenn sich bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit dieser Bescheide Fragen stellen, die im Rahmen der Anfechtung des Jahresbescheids nicht geklärt werden können.

Fundstelle(n):
NAAAB-09514

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