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FG München Urteil v. - 13 K 146/96

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 2

Unterlassene Einspruchseinlegung als grobes Verschulden i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger verletzt die von ihm zu fordernde Sorgfaltspflicht und handelt grob schuldhaft i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er es trotz der eindeutigen, auch einem Laien verständlichen Rechtsmittelbelehrung unterlässt, gegen einen Schätzungsbescheid Einspruch einzulegen und steuermindernde Tatsachen noch vor Bestandskraft des Steuerbescheids gelten zu machen.

Fundstelle(n):
KAAAB-09502

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