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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 13158/85

Gesetze: EStG 1983 § 33c, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1

Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Nichtberücksichtigung von verheirateten, berufstätigen Eltern in 1983 entstandenen Kinderbetreuungskosten

Einkommensteuer 1983 (Sprungklage)

Leitsatz

Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 33c EStG: Beiderseitig berufstätigen Ehegatten einer intakten Ehe ist es (im Veranlagungszeitraum 1983) zuzumuten, Kinderbetreuungskosten ohne steuerrechtliche Entlastung hinzunehmen, weil ihnen der Splittingtarif einen größeren Gestaltungsspielraum als den Alleinstehenden eröffnet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
PAAAB-09493

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