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FG München Urteil v. - 13 K 1141/95

Gesetze: AO § 189, AO § 190, FGO § 40 Abs. 2FGO § 74

Zuteilungsverfahren

Fristengebundenheit des Antrages auf Erteilung eines Zuteilungsbescheides

Beschwer des Steuerpflichtigen im Zuteilungsverfahren

Aussetzung des Verfahrens

Zur Frist für den Antrag auf Erteilung eines Zuteilungsbescheids

Erteilung eines Zuteilungsbescheids nach § 190 AO für Gewerbesteuermeßbeträge 1981 – 1987

Leitsatz

Ein Antrag auf Erteilung eines Zuteilungsbescheids ist gemäß §190 Satz 2 i. V. m. §189 Satz 3 AO verfristet, wenn er nicht innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft eines finanzgerichtlichen Urteils gestellt wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAB-09483

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