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FG München Urteil v. - 13 K 1140/95

Gesetze: AO §125 AO §189, AO §190 FGO §110 FGO §74

Nichtigkeit von Gewerbesteuer-Messbetragsbescheiden

zur Bedeutung der Rechtskraft eines finanzgerichtlichen Urteils

Aussetzung bzw. Ruhenlassen des Verfahrens

Zur angeblichen Nichtigkeit von Gewerbesteuer-Meßbetragsbescheiden

Gewerbesteuermeßbetrag 1981 – 1987

Leitsatz

Gewerbesteuer-Messbetragsbescheide sind nicht deswegen nichtig, weil sie vom unzuständigen Finanzamt erlassen wurden (§125 Abs. 3 Nr. 1 AO).

Fundstelle(n):
WAAAB-09482

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