Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht München Urteil v. - 12 K 1814/97 EFG 2001 S. 1133

Gesetze: EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3, EStG § 34c Abs. 1, EStG § 34c Abs. 2

Progressionsvorbehalt für Bezüge der Beamten des Europäischen Patentamts; keine Anrechnung der internen Steuer nach § 34c EStG

Leitsatz

1. Bezüge der Beamten des Europäischen Patentamts (EPA) unterliegen mit dem Bruttobetrag, d.h. einschließlich der internen Steuer, dem Progressionsvorbehalt nach 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG.

2. Die interne Steuer der Beamten des EPA ist nicht nach § 34c Abs. 1 oder 2 EStG anzurechnen oder abzuziehen, weil die vom EPA gezahlten Bezüge nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen und die Anwendung des Progressionsvorbehalts keine mittelbare Besteuerung dieser Bezüge bedeutet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1133
EFG 2001 S. 1133 Nr. 17
VAAAB-09452

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen