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Finanzgericht München Urteil v. - 10 K 3150/00 EFG 2001 S. 759

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 63 Abs. 1 S. 2

Auslandsvolontariat einer Erzieherin als kindergeldrechtliche "Berufsausbildung"

Leitsatz

1. War die zur Erzieherin ausgebildete volljährige Tochter in diesem Beruf nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung im Inland bereits berufstätig, so kann ein anschließend gegen freie Kost und Unterkunft sowie ein Taschengeld von 120 DM aufgenommenes Volontariat an einer Behinderteneinrichtung in Neuseeeland eine (weitere) "Berufsausbildung" im kindergeldrechtlichen Sinne darstellen.

2. Unabhängig davon, dass die Mindestanforderungen für die Ausübung des gewählten Berufs bereits erfüllt sind, kann es sich auch bei einer darüber hinaus durchgeführten Zusatzausbildung -ohne zusätzlichen Ausbildungsabschluss- um eine Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs.4 Satz 1 Nr.2a EStG handeln. Insoweit ist unbeachtlich, ob die Zusatzausbildung vor oder erst nach Ablegung der für den jeweiligen Beruf ausbildungsrechtlich vorgesehenen Abschlussprüfungen erfolgt (vgl. Rechtsprechung zum kindergeldrechtlichen Begriff der "Berufsausbildung").

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 759
AAAAB-09420

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