Kein Werbungskostenabzug für Umbau eines erst im Folgejahr
tatsächlich als häuslicher Telearbeitsplatz genutzten Raumes
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
1. Aufwendungen eines angestellten
Versicherungsmathematikers für die Einrichtung eines erstmals im Folgejahr
mit Einverständnis des Arbeitgebers an drei Wochentagen genutzten
häuslichen Telearbeitsplatzes sind keine (vorab entstandenen)
Werbungskosten.
2. Der Telearbeitsplatz stellt in
diesem Fall im Folgejahr nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und
beruflichen Tätigkeit dar, wenn der Steuerpflichtige wöchentlich an
zwei Tagen an seinem Arbeitsplatz im Büro des Arbeitgebers und an drei
Tagen an seinem häuslichen Telearbeitsplatz arbeitet
(quantitativ-qualitative Auslegung des Tätigkeitsmittelpunkts).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1020 Nr. 17 EFG 2003 S. 928 EFG 2003 S. 928 Nr. 13 TAAAB-09418
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