Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Pkw für die Berechung der Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche
Abnutzung
Leitsatz
Gibt ein Arbeitnehmer nach einem betrieblich veranlassten Verkehrsunfall den Unfallwagen beim Kauf eines Ersatz-Pkw in Zahlung,
sind als Werbungskosten die Differenz zwischen dem steuerlichen Buchwert und dem Wert des Pkw nach dem Unfall abzugsfähig
(Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung). Für die Berechnung des steuerlichen Buchwerts
ist von einer 8-jährigen Nutzungsdauer des Pkw auszugehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAB-09415
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