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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 251/98

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 7, ErbStG § 12 Abs. 2

Die Bewertung von GmbH-Anteilen nach dem sog. Stuttgarter Verfahren

Leitsatz

Der Wert laut Satzung zum Buchwert verkaufter GmbH-Anteile ist nach dem sog. Stuttgarter Verfahren zu ermitteln. Bei Berücksichtigung der Ertragsaussichten erfolgt keine Minderung der 3 letzten Jahreserträge durch etwaige Verlustrückträge.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAB-09399

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