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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 765/98

Gesetze: GrESWG Art. 1 Nr. 1a GrESWG Art. 3 Abs. 3 GrESWDB Art. 13 Abs. 1 GrEStG a.F. § 16 a

Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung nach § 16 a GrEStG a.F.

Leitsatz

Die Anlaufhemmung nach § 16 a Satz 2 GrEStG a.F. setzt voraus, daß das Finanzamt von der Aufgabe des begünstigten Zwecks keine Kenntnis hatte. Blieb das Finanzamt nach Ablauf des 10-Jahreszeitraums innerhalb der vierjährigen Überwachungsfrist untätig, tritt keine weitere Anlaufhemmung ein.

Fundstelle(n):
VAAAB-09397

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