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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 5280/97 EFG 2001 S. 450

Gesetze: ErbStG § 7

Schuldübernahme als Entgelt für Zuwendung unter Lebenden oder als Gegenleistung für spätere vorweggenommene Erbfolge

Leitsatz

Erwartete Gegenleistungen können kausal mit der Übergabe von Vermögen verknüpft sein, wenn sie zur Geschäftsgrundlage wurden.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 450
LAAAB-09396

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