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Finanzgericht München  v. - 4 K 4977/97 EFG 2001 S. 406

Zugehörigkeit eines Einzelwertpapierdepots zum Nachlass

Leitsatz

Ein auf den Namen des Erblassers lautendes Einzelwertpapierdepot gehört auch dann in vollem Umfang zu dessen Nachlass, wenn der wesentliche Teil des Kontobestandes aus dem Verkauf einer dem Erblasser und seiner Ehefrau gehörenden Eigentumswohnung stammt und die Ehegatten eine Übertragung des Wertpapierbestandes auf ein Gemeinschaftskonto geplant hatten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 406
PAAAB-09373

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