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Finanzgericht München Beschluss v. - 7 V 5495/99

Aussetzung der Vollziehung der Zinsfestsetzung zur Einkommensteuer wegen fehlender hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit

Leitsatz

Ein Verwaltungsakt, der auch nach Auslegung nicht hinreichend bestimmt ist, ist gem. § 125 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 AO nichtig. Ausschlaggebend für die Auslegung ist der objektive Erklärungsinhalt der getroffenen Regelung, wie ihn der Steuerpflichtige nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte.

Fundstelle(n):
MAAAB-09361

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